Privatkonkurs
Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (besser bekannt als „Privatkonkurs“) eröffnet die Möglichkeit der Schuldenbefreiung mittels Zahlungsplan, Sanierungsplan oder Abschöpfungsverfahren.
Vorrangiges Ziel ist dabei die rasche Eröffnung des Privatkonkurses, da mit dem Tag der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens die Exekutionen sowie der Lauf der Zinsen gestoppt werden. Durch die damit verbundene Einsparung der meist sehr hohen monatlichen Zinsenbelastung sowie des Wegfalls der Kosten von Exekutionen und der enormen Spesen von Inkassobüros wird Geld für die Bezahlung der Gläubiger verfügbar.