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Abschöpfungsverfahren

Abschöpfungsverfahren

Diese Variante des Privatkonkurses ist nicht zu empfehlen, da Sie nach der derzeit noch geltenden Rechtslage auch dem für seine finanzielle Misere nicht verantwortlichen Schuldner nicht gerade zumutbare Belastungen auferlegt.

So ist der Schuldner 7 Jahre lang auch im Fall unverschuldeter Beschäftigungslosigkeit verpflichtet, sich um einen angemessenen Erwerb zu bemühen und darf keine zumutbare Arbeit (auch Gelegenheits- oder Aushilfsarbeiten) ablehnen. Er muss während der Dauer des Abschöpfungsverfahrens alle Schenkungen und Erbschaften herausgeben und jeden Wechsel des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes bekanntgeben. In der Regel erfolgt erst nach 7 Jahren eine Restschuldenbefreiung, sofern der Schuldner in dieser Zeit zumindest 10% seiner Schulden bezahlt hat.

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