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Sanierungsplan

Sanierungsplan

Beim Sanierungsplan (dem ehemaligen „Zwangsausgleich“ ist eine Mindestquote von 20 % in bis zu 2 Jahren bzw. bei natürlichen Personen bis 5 Jahren anzubieten. Da es jedoch zu keiner Verwertung des Vermögens kommt, bietet sich diese Form der Entschuldung bei Vorhandensein von Immobilienvermögen (wie Eigentumswohnung, Haus) an.

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